04.12.

Evidenzen in der Fabelwelt: „Der Hund und das Schaf“

Die Bedeutung nachweisbarer Evidenzen wird bereits in den Werken des griechischen Dichters Aesop (ca. 6. Jahrhundert v. Chr.) deutlich:

In seiner Fabel „Der Hund und das Schaf“ sagt ein Hund vor Gericht aus, er habe dem Schaf Brot geliehen. Das Schaf leugnet zwar die Vorwürfe, doch der Hund bringt drei Zeugen vor, die seine Aussage bestätigen: Der Wolf bekräftigt, er wisse gewiss, dass der Kläger dem Angeklagten Brot geliehen habe. Der Habicht will sogar dabei gewesen sein. Und der Geier bezeichnet das Schaf als unverschämten Lügner.

So verliert das Schaf den Prozess, muss die gesamten Prozesskosten tragen und sogar noch zur Bezahlung des Klägers Wolle von seinem Rücken geben.

Hätte das Schaf Evidenzen für sein korrektes Handeln vorbringen können, so hätten die Falschaussagen des Klägers und der Zeugen vor Gericht keine Wirkung gehabt.

Prozesse und interne Kontrollen liefern ebendiese Evidenzen und schaffen so Transparenz und Sicherheit.

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